Hinweis Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt:
Information für unsere Spenderinnen und Spender, die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist vom Gesetzgeber rückwirkend attraktiver gestaltet worden. Der vereinfachte Nachweis (Buchungsbestätigung auf dem Kontoauszug oder Vorlage eines Bareinzahlung-Beleges) wird seit 2021 bis zu 300 € zugelassen. Das bedeutet für sie als Spender für Spenden bis 300 € im Jahr ist eine zusätzliche Zuwendungsbestätigung (ehem. Spendenbescheinigung) beim Finanzamt nicht mehr erforderlich. Wichtig für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung:
Geben Sie bitte auf der Einzahlung Name und Anschrift an!